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Windindustriezonen im Handschuhsheimer Wald   (Einspruchsmöglichkeit vom 5.3. bis 12.5.2024 am Ende der Seite)

Sehr kurzfristig und ohne Vorankündigung hat die Stadtverwaltung am 12. September 2023 eine Informationsvorlage für den nächsten AKUM (Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität) am 20.9.2023 veröffentlicht. Darin gibt sie bekannt, dass sie dem VRRN (Verband Region Rhein-Neckar) folgende Flächen als zukünftige Windindustriezonen für den neuen Regionalplan Wind anbietet:

- südlich Weißer Stein zwischen Siebenmühlental und Kreuzgrundtal,
- Hoher Nistler und
- Lammerskopf

 Die Auswahl geschah ohne öffentliche Diskussion und ohne Behandlung im Gemeinderat.

Von der Stadtverwaltung vorgesehene Windindustriezonen rot und orange, bestehende Wasserschutzgebiete hellblau umrandet

Visualisierung der geplanten Windkraftwerke auf dem Hohen Nistler und dem Bergrücken zwischen Siebenmühlental und Kreuzgrundtal vom Allmendpfad aus

 

Die Nutzung der Windenergie zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist unbedingt nötig. Die Frage ist jedoch, wo die Windkraftwerke in Zukunft errichtet werden sollen, im Wald oder im Offenland. Windkraftwerke im Wald führen zu erheblichen Eingriffen in die Natur. Für jede Anlage muss eine Fläche von ca. 10 000 qm (Kranaufstellfläche und Fläche des Windkraftwerks) gerodet werden. Da die Neigung dieser Fläche höchstens 1% betragen darf, müssten z.B. beim Hohen Nistler aufgrund der Topografie erhebliche Eingriffe in Form von Geländenivellierungen durchgeführt werden. Die ausgebauten Zufahrten und Kranflächen müssen dauerhaft waldfrei bleiben, da Windkraftwerke gewartet und ggfls. repariert werden müssen.

Bei Standorten im Wald müssen neue Zufahrten angelegt werden. Dazu müssen Waldwege auf eine befahrbare Breite von 4,50 m und eine Durchfahrtsbreite von 6,50 – 7,00 m (gerade Strecken), in Kurven bis 20 m Durchfahrtsbreite ausgebaut werden, der notwendige Kurvenradius beträgt 40 – 60 m. Die dafür notwendigen Flächen müssen gerodet werden. Die Wege müssen für Schwertransporter mit einem Gewicht von 100 - 150 t und einer Achslast von 12 t ausgebaut werden. Dazu müssen die Waldwege in der Regel 40 - 60 cm tief geschottert werden. Die folgenden Bilder zeigen Waldgebiete, die gerodet und teilweise eingeebnet werden müssten.

Eindrücke von Waldzerstörungen und Geländenivellierungen beim Bau von Windkraftwerken im Wald:

Notwendige Geländenivellierungen für ein Windkraftwerk von 3,45 MW, heute geplante Anlagen haben eine Größe von 7 MW (Quelle: Drohnenaufnahme Rudolf Ersepke, Bestwig   www.youtube.com/watch?v=kt64paj6kwc):

Einen Überblick über das Ausmaß der Zerstörungen durch den Bau von 4 Windkraftwerken mit je 4,2 MW im Schwarzwald bei Hohenlochen/ Oberwolfach zeigt ein eindrucksvolles Video von Jochen Armbruster: https://youtu.be/oT9VoP0YAIo

 

Auf dem Hohen Nistler würden wahrscheinlich 3 bis 5 Windkraftwerke gebaut werden. Die Fläche für eine der Anlagen liegt zwischen der Gewann Höhe (der schöne Platz, wo die Ludwig-Hasslinger-Bank steht) und dem  Gipfel (wo die Gedenkstätte des Flugzeugabsturzes 1991 ist). Dazu müsste dieser Bergteil wie die anderen Flächen auf einer Länge von ca. 100 m und einer Breite von ca. 80 m völlig eingeebnet und gerodet werden:

 

Im Vergleich dazu sind die Eingriffe bei Standorten im Offenland wesentlich geringer, wie folgendes Bild zeigt.
Nach dem Bau kann der überwiegende Teil der Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden (siehe Windkraftwerk hinten rechts).


Von 2017 bis 2021 wurde in einem durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) geförderten umfassenden Forschungsprojekt „Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050“ (EE100) der Universität Hannover, des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE), des Instituts für Elektrische Energiesysteme (IfES), des Instituts für Wirtschaftsinformatik und der TU Berlin untersucht, wo in Deutschland zusätzliche Windkraftwerke ökonomisch sinnvoll und gleichzeitig natur- und menschenverträglich gebaut werden können. Das Projekt ermittelte unter Berücksichtigung von technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien 23 340 Potenzialflächen der Kategorie „geringer Raumwiderstand“ mit einer Gesamtfläche von 5 320 km² für Onshore-Windenergieanlagen. Auf diesen Flächen könnte ca. 1 000 TWh Windstrom pro Jahr erzeugt werden. (Heute erzeugen alle 30 000 Windkraftwerke in Deutschland ca. 140 TWh/Jahr.) Alle 23 340 Potenzialflächen für Windenergie der Kategorie „geringer Raumwiderstand“ liegen außerhalb von Schutz- und Waldgebieten. Diese Ergebnisse des Bundesamts für Naturschutz (BfN) werden in Baden-Württemberg und in Heidelberg nicht beachtet.

Ganz anders geht das Land Rheinland-Pfalz vor. In Rheinland-Pfalz plante die rot-grüne Landesregierung 2013, den Pfälzerwald für den Bau von mindestens 150 Windenergieanlagen freizugeben. Dies verursachte eine langanhaltende Diskussion, in der sich vor allem Natur- und Umweltorganisationen und der Pfälzerwald-Verein gegen die Pläne aussprachen. Nach mehrjähriger Diskussion beschloss die Landesregierung, den Pfälzerwald zu schützen und stattdessen in der Ebene auf Äckern oder in der Nähe von Straßen Flächen für den Bau von Windkraftwerken auszuwählen. Auch Frankreich beschloss, die Vogesen vor Windenergieanlagen zu schützen.

Seither wurden in der Pfalz außerhalb von Wald auf Offenlandflächen in der Rheinebene bereits 160 Windkraftwerke errichtet. 25 weitere große Windkraftwerke sind aktuell z.B. im Raum Speyer im Offenland geplant. Dies findet nicht nur breite Unterstützung in der Bevölkerung, es geht auch viel schneller als Windkraftwerke im Wald, der Klimaschutzeffekt ist dadurch größer.


Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (AKUM)

In der AKUM-Sitzung am 20.09.2023 wollte die Stadtverwaltung den Gemeinderat lediglich über ihre Entscheidung informieren, dass sie die drei Waldflächen Weißer Stein zwischen Siebenmühlental und Kreuzgrundtal, Hoher Nistler und Lammerskopf (zusätzlich zu den Flächen von ForstBW) als Windindustriezonen für den Regionalplan anmelden will.

Fünf Fraktionen hatten Anträge vorbereitet:

Als erstes hatte schon am Montag 18.9.2023 die CDU-Fraktion beantragt:

Für den Teilregionalplan Wind werden bevorzugt die vom Regionalverband für Windkraft vorgeschlagenen Flächen in der Ebene in Kooperation mit den Eigentümern, Gärtnern und Landwirten weiterverfolgt. Flächen im FFH-Schutzgebiet (bspw. Lammerskopf) kommen für Windkraftanlagen nicht in Betracht.
Vor einer möglichen Aufnahme weiterer Waldflächen („Weißer Stein“, „Hoher Nistler“) in den Teilregionalplan Wind muss eine sorgfältige Abwägung/Prüfung von Klima- und Naturschutzinteressen erfolgen. Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit weitere Flächen entlang der Autobahn, sowie in Industrie- und Gewerbegebieten geeignet sind.“

Am 19.9. stellte die AfD den Antrag, dass für den Teilregionalplan Wind gar keine Flächen angemeldet werden und das Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung weiter beraten wird.

Am 20.9. stellte die Bunte Liste (BL) zwei Anträge:

a)   Vor einer Entscheidung müssen dem Gemeinderat für die in Frage kommenden Flächen 12 Parameter wie Aufwand für Zuwegung (Länge, Breite, Tiefe der Schotterung), für Stromanschluss (Länge neuer Mittelspannungs- und Hochspannungsleitungen), Höhe der Stromverluste bis zum Umspannwerk und Notwendigkeit und Dimension der Geländenivellierung mitgeteilt werden.

b)   In einem 2. Antrag fordert die BL, dass bei einer für die Energiewende wie für den Naturschutz und das Stadtbild so fundamentalen Entscheidung Öffentlichkeit und Bezirksbeiräte miteinbezogen werden müssen.

Ebenfalls am 20.9.2023 beantragten die GRÜNEN, dass die Stadt Heidelberg zusätzlich zu den drei Waldstandorten der Informationsvorlage (Südlich Weißer Stein, Hoher Nistler und Lammerskopf) die vom Nachbarschaftsverband im Plan als für Windenergie geeigneten und gekennzeichneten 15 Flächen in der Ebene (Anlage 01) im jetzigen Verfahrensschritt zur weiteren Betrachtung anmeldet. Außerdem soll die Stadtverwaltung für die Standorte in Heidelberg eigene Messungen in der Höhe von Windrädern in Auftrag geben.

Die SPD beantragte kurz vor Beginn des AKUM, dass das Thema vor der abschließenden Beratung im Gemeinderat in den betroffenen Bezirksbeiräten behandelt wird, da die Ausweisung von Flächen für die Menschen in den betroffenen Stadtteilen von großem Interesse ist.

In der Sitzung reagierte Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (GRÜNE) vor voll besetzten Zuhörerreihen ziemlich gelassen auf die Einbringung der Anträge: Diese gingen ins Leere, da bereits morgen (21.9.2023) die Frist für das Einbringen der Flächenvorschläge ablaufe ! Prüfungen und Bewertungen könne man nun keine mehr vornehmen. Weitere Diskussionen zur Auswahl könne man nicht mehr führen und auch die Bezirksbeiräte könne man jetzt nicht mehr beteiligen. Dies sei allein der Zeitnot geschuldet, morgen sei Abgabetermin der Flächenvorschläge !

Hier als Hintergrundinformation der Zeitplan des VRRN:

Aus dem Zeitplan geht hervor, dass der VRRN bereits im Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teilregionalpläne fasste und im 3. Quartal 2022 u.a. die Stadt Heidelberg als "Träger öffentlicher Belange" darüber unterrichtete, dass Heidelberg Flächen für Windkraftwerke melden solle. Das ist jetzt 10 Monate her ! Im März 2023 lag der Kriterienkatalog vor.

In dieser Zeit haben sich andere Kommunen ausführlich mit dem Thema befasst und Flächenvorschläge ausgewählt und im Gemeinderat diskutiert und am Ende beschlossen. In Walldorf war z.B. das Ergebnis die Ablehnung der Flächenvorschläge im Wald und die Meldung der Flächen im Offenland.

Heidelberg will dagegen jetzt lediglich die bereits im Jahr 2015 vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und der Stadt geprüften Flächen im Wald für den Regionalplan anmelden.

Damals hatte die Stadtverwaltung die Flächen ausführlich untersucht mit folgendem Ergebnis:

"Stellungnahme der Stadt Heidelberg als
   Untere Immissionsschutzbehörde
   Untere Wasserbehörde
   Untere Bodenschutzbehörde
   Untere Naturschutzbehörde

...

Fazit:
Insbesondere seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung von Konzentrationszonen im Odenwald. Allenfalls der Standort KWZ 16 Drei Eichen könnte sich unter Vorbehalt als geeignet erweisen.

Die Untere Forstbehörde Heidelberg kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Belange der Erholung und der Ökologie in Zusammenhang mit der Eigenschaft als „urbaner Wald“ höher einzustufen sind, als die Ausweisung von Konzentrationszonen Windkraft auf Waldstandorten" (Quelle: Anlage 02 zur Drucksache: 0039/2016/BV)

Matthias Kutsch (CDU) nannte es "geradezu absurd", dass der Gemeinderat erst jetzt einen Tag vor der Frist und dazu noch nur in einer Infovorlage informiert wird.

Raoul Schmidt-Lamontain behauptete weiter, es sei nicht weiter schlimm, dass jetzt in Heidelberg keine Zeit mehr für weitere Diskussion sei, da es sich ja nur um quasi unverbindliche Vorschläge handele, die dann noch vom VRRN einer genauen Prüfung unterzogen würden. Und außerdem gebe es dann im nächsten Jahr eine Offenlage, wo man Einspruch erheben könne. Letzteres stimmt zwar formal, wenn aber Flächen im Wald wie der Nistler oder Weißer Stein erst einmal im Entwurf des Regionplans enthalten sind und von der Verbandsversammlung am 15.12.2023 abgestimmt wurden, werden sie nur noch schwer wieder daraus zu entfernen sein.

Ursula Röper (GRÜNE) unterstützte Schmidt-Lamontain (GRÜNE) und berichtete, dass man in einer Delegation zum Greiner Eck gefahren sei und z.B. keine Wege gesehen habe, die anders aussehen als normale Waldwege. Insgesamt seien die Eingriffe kleiner als man gedacht habe. Hier zur Information ein Foto vom Greiner Eck:

Matthias Kutsch (CDU) stellte dazu klar, dass die Anlagen am Greiner Eck Anlagen der 3 MW-Klasse sind. Heute werden Anlagen von 7 MW geplant, in Zukunft vermutlich von 9 und 10 MW. Es kommt hinzu, dass die am Greiner Eck gebauten Enercon-Anlagen Rotoren haben, die jeweils in 2 Teilen transportiert werden können. Dies ist bei den modernen 7 MW-Anlagen nicht mehr der Fall.

Bernd Zieger (LINKE) erläuterte, dass Standorte im Wald erhebliche Eingriffe in die Natur zur Folge haben, pro Windkraftwerk müssen etwa 1 Hektar Wald gerodet werden. Deshalb müsse man auch Flächen in der Ebene ernsthaft prüfen.

Arnulf Weiler-Lorentz legte dar, dass man erst dann eine vertretbare Entscheidung treffen könne, wenn man die Fakten kenne. Deshalb brauche man vergleichbare Werte für die einzelnen Flächen, auch wenn sie nur halb-quantitativ seien.

Raoul Schmidt-Lamontain entgegnete darauf, dass die Verwaltung einen solchen Vergleich (siehe die nachfolgende Tabelle) nicht leisten könne, Luitgard Nipp-Stolzenburg (GRÜNE) meinte, die Erhebung dieser Informationen könne man auch den Investoren überlassen.

Die meisten der in dem Antrag der BL geforderten Parameter lassen sich jedoch leicht aus den im Jahr 2015 vom Nachbarschaftsverband für die Flächen erhobenen Daten und aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen errechnen:

Der Antrag der CDU wurde mit 4 Ja-Stimmen (CDU, BL, LINKE) gegen 10 Neinstimmen (GRÜNE, SPD, GAL, FDP, HDer und Stadtpartei) bei 1 Enthaltung (Christoph Rothfuß, GRÜNE) abgelehnt.

Der Antrag der GRÜNEN wurde mit 12 Ja-Stimmen (GRÜNE, SPD, GAL, FDP und Stadtpartei) gegen 1 Neinstimme (AfD) bei 3 Enthaltungen (CDU, HDer) angenommen. Allerdings wurden von der Verwaltung anschließend, anders als vom AKUM beschlossen, nur 2 der 15 vom Nachbarschaftsverband ermittelten möglichen Flächen in der Ebene an den VRRN zur weiteren Prüfung als Windvorrangflächen gemeldet ! Da die Verwaltung für diese 2 Flächen aber außerdem, anders als bei den 3 Flächen im Wald, keine GIS-Daten über die genaue Lage der Flächen an den VRRN meldete, wurden diese 2 Flächen vom VRRN nicht in den Entwurf des Regionalplans aufgenommen.

Der Antrag der BL nach Vergleich der verschiedenen Flächen in einer Nutzwertanalyse wurde mit 5 Ja-Stimmen (BL, LINKE, CDU, AfD) gegen 6 Neinstimmen (4 GRÜNE, Sören Michelsburg, FDP) und 5 Enthaltungen (Christoph Rothfuß und Bülent Teztiker, Karl Emer, GAL und Stadtpartei) knapp abgelehnt.

Damit sind nur die Waldstandorte, nicht die vom Gemeinderat beschlossenen 15 Flächen in der Ebene als Windvorrangflächen von Heidelberg im Entwurf des Regionalplans enthalten.

Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagte zu, den Bezirksbeiräten das Verfahren zu erklären. Dies erfolgte bisher nicht. 
 

Bezirksbeirat Handschuhsheim am 30.11.2023

In der Bezirksbeiratssitzung stellten Vertreterinnen der neu gegründeten Bürgerinitiative ProWaldProWind Heidelberg mehrere wichtige Fragen zu den geplanten Windindustriezonen im Handschuhsheimer Wald an die Stadtverwaltung, u.a. zu den falschen Angaben des Klimabürgermeisters im AKUM über die angebliche Zeitnot bei der Meldung der Flächen an den VRRN (s.o.). Man darf auf die Antworten, die schriftlich erfolgen werden, gespannt sein.

Welche Flächen wurden an den VRRN gemeldet ?

Am 19.2.2024 erschien der folgende Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung, der leider mehrere falsche Informationen enthält:

In dem Artikel sind folgende Informationen nicht richtig:

1. Der Gemeinderat hatte nicht beschlossen, dass "die Stadt auch 15 Areale in der Rheinebene vorschlägt, die bei einer Analyse des Nachbarschaftsverbandes 2015 als geeignet befunden wurden." Im Jahr 2015 hatte der Nachbarschaftsverband nur 3 Flächen auf Heidelberger Gemarkung in der Rheinebene vorgeschlagen.

2. Der Gemeinderat hatte dagegen beschlossen, die in der Anlage 01 der AKUM-Sitzung vorgestellten Ergebnisse einer neueren Analyse des Nachbarschaftsverbandes vom Mai 2023 vorzuschlagen. Diese enthalten 15 Flächen. In den letzten 8 Jahren haben sich sowohl die Kriterien für Windkraftflächen als auch die Technik der Windkraftwerke geändert.

Die nachfolgenden beiden Bilder zeigen die Flächen des Nachbarschaftsverbandes von 2015 und von 2023.

Wie der nachfolgende Brief des Umweltamtes vom 21.9.2023 zeigt, wurden jedoch nicht, wie vom Gemeinderat beschlossen, die 15 neuen Flächen von 2023, sondern die 3 alten Flächen von 2015 gemeldet.

3. Dass die Stadt keine GIS-Daten gemeldet habe, „weil die GIS-Daten dem Regionalverband bereits vorlagen.“ ist ebenfalls nicht richtig. Die Stadt nahm in dem Schreiben an den VRRN überhaupt keinen Bezug zu den vom Gemeinderat zur Meldung beschlossenen Flächen des Nachbarschaftsverbandes von 2023, der VRRN hätte deshalb höchstens die GIS-Daten von 2015 verwenden können, falls er sie schon gehabt hätte.
Aus dem Brief letzter Satz geht hervor, dass durchaus GIS-Daten gemeldet wurden. Allerdings wurden nur die GIS-Daten der Waldstandorte, nicht der Flächen im Offenland gemeldet. 

4. Dass an den Standorten in der Ebene "nicht die nötige Windleistung" erreicht würde, ist eine voreilige Aussage. In diesen Tagen hat die Stadtverwaltung Windmessungen in 160 m und 200 m Höhe an den Standorten in der Ebene in Auftrag gegeben. 

5. Überschrift und Hauptaussage des RNZ-Artikels von Denis Schnur "Regionalverband lehnte alle Windstandorte in der Ebene ab" sind deshalb falsch. Der Regionalverband konnte die Windstandorte im Offenland weder prüfen noch ablehnen, da sie ihm überhaupt nicht gemeldet wurden. (s.oben)

Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans Windenergie

In der Sitzung des AKUM am 10.4.2024 stand die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans Windenergie auf der Tagesordnung. In der Stellungnahme wünscht die Stadt, dass beide Flächen im Wald "im Verfahren bleiben und ggf. nach naturschutzfachlichen Aspekten angepasst werden" sollten. Der Naturschutzgutachter IUS Weibel und Ness GmbH, der das Gebiet Lammerskopf seit kurzem im Auftrag der Investoren begutachtet, schätze die Situation zum jetzigen Zeitpunkt so ein, dass der Einfluss von Windkraftwerken auf das FFH-Gebiet "gering sein könnte."

Matthias Kutsch (CDU) sprach sich dafür aus, dass die Treibhausgasemissionen reduziert und die erneuerbaren Energien ausgebaut werden müssen, kritisierte aber, dass die Anlagen in intakten Waldgebieten errichtet werden sollen, dies sei "widersinnig." Der daraufhin aufkommende Applaus im Zuschauerraum wurde vom Sitzungsleiter Raoul Schmidt-Lamontain mit dem Hinweis untersagt, dass Beifallsbekundungen unzulässig wären. Luitgard Nipp-Stolzenburg und Raoul Schmidt-Lamontain (beide GRÜNE) behaupteten, man könne die Anlagen ja auf abgestorbenen oder vom Borkenkäfer befallenen Waldflächen bauen. Beide scheinen die betroffenen Wälder nicht zu kennen, denn solche Flächen gibt es weder auf dem Lammerskopf noch auf dem Hohen Nistler oder dem Weißen Stein in der für Windkraftwerke ausreichenden Größe. Die Wälder sind in gutem Zustand, etwaige Kahlflächen werden durch die Förster wieder in Mischwald umgewandelt, auf geschotterten Windkraftwerksflächen dagegen würde es nie wieder Wald geben.

Arnulf Weiler-Lorentz (BL) wies daraufhin, dass der Wald nicht nur Erholungs- und Naturschutzfunktionen hat, sondern auch Schutzwald z.B. im Wassermanagement ist. Die Werte des Windatlasses, auf die man sich bisher stützt, seien nicht verifiziert. Bernd Zieger (LINKE) sprach sich auch klar für Windenergie aus, sieht es aber kritisch, dass Windenergieanlagen im Wald gebaut werden sollen. Er erinnerte daran, dass das Land Baden-Württemberg mit seiner Politik, Windenergieanlagen vor allem im Wald zu bauen, kaum vorankommt und dass deshalb nun der Naturschutz zurückgedreht werden soll. Die GRÜNEN brachten den Antrag ein, "die Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie durch folgende Ergänzung zu ändern: Windkraftanlagen können in Ausnahmefällen auch auf Flächen unter 20ha und mit weniger als 3 WKAs genehmigt werden." Hintergrund ist, dass ein Teil der vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ermittelten und bisher nicht in den Entwurf des Regionalplans aufgenommenen Flächen im Offenland in der Ebene kleiner als 20 ha sind. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Die Stellungnahme der Stadt wurde mit 2 Gegenstimmen (Arnulf Weiler-Lorentz und Matthias Kutsch) verabschiedet.


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Nähere Informationen zu dem Thema finden sich in dem UPI-Bericht 88 „Windkraftwerke im Wald - Bewertung und Alternativen“, der hier heruntergeladen werden kann: www.upi-institut.de/upi88.htm  Auch das Jahrbuch des Stadtteilvereins Handschuhsheim e.V. 2023 befasst sich mit diesem Thema.

Berichte des Rhein-Neckar-Fernsehens über die Veranstaltung in Ziegelhausen am 27.9.2023 und Zusammenfassung. Video von Naturschutzwart Wildfried Münster zum Thema.

 

Einspruchsmöglichkeit gegen die im Regionalplan vorgesehenen Windindustriezonen im Handschuhsheimer Wald

Vom 5. März 2024 bis 12. Mai 2024 ist der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie offen gelegt.
In dieser Zeit können Anregungen und Einsprüche an den VRRN gesandt werden.

bullet  Beschreibung des Verfahrens
bullet  Umweltbericht zum geplanten Teilregionalplan Wind
Die geplante Windvorrangfläche Hoher Nistler/Weißer Stein hat die Bezeichnung HD/RNK-VRG01-W (im Umweltbericht S. 97),
die Fläche Lammerskopf HD/RNK-VRG02-W (im Umweltbericht u.a. S. 99).
bullet  im Dezember 2023 von der Verbandsversammlung beschlossene Vorlage
bullet  Eine sehr gute Möglichkeit für Einwendungen geht über die Online-Beteiligungsplattform des VRRN unter:
 https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie
 Hier bietet der VRRN nach einer Registrierung innerhalb des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, Stellungnahmen unmittelbar interaktiv zu verfassen und in wenigen Schritten digital an den VRRN zu übermitteln. Hier kann man zu verschiedenen Zeiten zu verschiedenen Themen Eingaben machen.

Termine:

Online-Petition gegen die geplanten Windindustriezonen im Heidelberger Stadtwald

Mittwoch 8.5.24, 19 Uhr, Veranstaltung von BIRNBAUM e.V. und Bürgerinitiative Lammerskopf im Martin-Luther-Haus, Neckargemünd, Friedensbrücke 2:
Vortrag "Geplante Windkraftwerke im Neckargemünder und Heidelberger Wald - Folgen und Alternativen" von Dieter Teufel, Leiter des UPI - Umwelt- und Prognose-Instituts, Heidelberg

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