In Handschuhsheim gibt es seit 2002 eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, um den historischen Ortskern Handschuhsheims zu schützen. Dies ist nötig, da Handschuhsheim als historisch wertvoller Stadtteil Begehrlichkeiten von Investoren weckt und dabei die Gefahr besteht, dass der erhaltenswerte Charakter Handschuhsheims beschädigt wird.
In der Bergstraße Ecke Steckelsgasse plant ein Investor den Abriss des Hauses Bergstraße 147 und zwei Neubauten. Für die 6 Wohnungen sollen 12 Tiefgaragenstellplätze gebaut werden, die von der Steckelsgasse angefahren werden sollen. Für das Neubauvorhaben soll das gesamte Grundstück aufgegraben und fast bis zu den Grundstücksgrenzen bebaut werden. Das Areal liegt innerhalb der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Die Anwohner der Steckelsgasse wehren sich gegen diese Planung.
Am 27.6.2024 stellte Jörg Hornung, Leiter des Baurechtsamts, im Bezirksbeirat das Vorhaben vor. Da das bisherige Haus Bergstraße 147 nach Meinung des Stadtplanungsamtes nicht „ortsbildprägend“ wäre, dürfe es trotz Erhaltungssatzung abgerissen werden. Das Amt für Mobilität habe keine Bedenken gegen eine Anfahrt der Tiefgarage durch die Steckelsgasse.
Dass die Entscheidung durch den Planungsausschusses, das bestehende Hampe-Haus sein nicht "ortsbildprägend", die Anwendung der Erhaltungssatzung an dieser Stelle aushebelt, wurde angemerkt und heftig kritisiert. (Näheres über das Haus Bergstraße 147 ist in einem Artikel von Christiane Schmidt-Sielaff über den Architekten Hermann Hampe im Jahrbuch des Stadtteilvereins Handschuhsheim 2022 auf den Seiten 81-85 zu finden).
Auch die geplante Anfahrt der Tiefgarage über die enge Steckelsgasse würde bedeuten, dass die Autos jedes Mal einen halben Kilometer durch verkehrsberuhigte Bereiche fahren müssten, während die Anbindung über die Bergstraße keine Fahrt durch verkehrsberuhigte Bereiche erfordern würde. Dass das Amt für Mobilität angesichts der Enge der Steckelsgasse und der nicht vorhandenen Gehwege keine Sicherheitsbedenken hege bezüglich der die Straße frequentierenden, teilweise von der Bergstraße kommenden Schulkinder, stieß auf berechtigtes Unverständnis.
Christiane Schmidt-Sielaff (SPD) stellte in der Sitzung die Problematik vor und sagte, dass es sehr gut sei, dass es in Handschuhsheim die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gibt. Welche Auswüchse es ohne Erhaltungssatzung gäbe, könne man z.B. auf der Ostseite der Bergstraße sehen, wo die Satzung nicht mehr gilt. Sie stellte den Antrag, dass das Haus nicht abgerissen werden darf und statt eines Neubaus das bestehende Haus saniert wird. Dabei könnten ebenfalls mehrere Wohneinheiten geschaffen werden.
Die Anträge von Frau Schmidt-Sielaff für die SPD im Einzelnen:
- Die Grundsätze, Vorschriften und Auflagen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung sind einzuhalten. (einstimmig)
- Die Befreiung von der Baumschutzsatzung wird abgelehnt. (5 ja 1 nein Rest Enthaltungen)
- Das Haus Bergstraße 147 bleibt erhalten und wird nicht abgerissen. (2 ja 2 nein Rest Enthaltungen)
- Eine Tiefgarage mit Zufahrt über die Steckelsgasse wird abgelehnt. (9 ja Rest Enthaltungen)
- Soll eine Verdichtung im Bereich der Gestaltungssatzung genehmigt werden, ist ein investitionsbezogener Bebauungsplan aufzustellen. (5 ja, 1 nein, Rest Enthaltungen)
- Der Gemeinderat möge in einer Sitzung den Tagesordnungspunkt an sich ziehen. (9 ja 1 nein)
Zudem wurde eine Begehung und Augenscheinnahme der betroffenen Straßen durch Verwaltung, Politik und Betroffenen angeregt und zugesagt.